Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
A. Allgemeiner Teil
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese AGB gelten für Verträge mit Stefan Homm über Paarberatung und Paartherapie, Beratung und Coaching, Persönlichkeitsentwicklung, Anti-Gewalt- und Sozialkompetenztraining, Sozialtraining an Schulen, Workshops und Seminare, Supervision sowie Teamentwicklung.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die überwiegend zu privaten Zwecken handelt. Geschäftskunden sind Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Abweichende Bedingungen eines Geschäftskunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich in Textform anerkannt wurden.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Darstellungen auf der Website und in Werbemitteln sind unverbindlich. Maßgeblich sind das individuelle Angebot, die Buchungsbestätigung oder die getroffene Terminvereinbarung. Der Vertrag kommt mit Annahme, Buchungsbestätigung oder verbindlicher Terminvereinbarung zustande.
(2) Inhalt, Umfang, Ort, Dauer, Teilnehmendenzahl und Honorar ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
(3) Beratung, Therapie, Coaching, Training und Supervision sind ergebnisoffene Prozesse. Ein bestimmter persönlicher, therapeutischer, pädagogischer oder wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet. Die Leistungen ersetzen keine ärztliche, psychiatrische oder akutpsychiatrische Behandlung.
§ 3 Preise, Auslagen und Zahlung
(1) Es gelten die vereinbarten Preise. Bei Verbrauchern sind Preise einschließlich Umsatzsteuer angegeben, soweit Umsatzsteuer anfällt. Gegenüber Geschäftskunden verstehen sich Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern das Angebot nichts anderes ausweist oder die Leistung umsatzsteuerfrei ist.
(2) Vereinbarte Reise-, Übernachtungs-, Raum-, Material- und sonstige Fremdkosten werden zusätzlich berechnet. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 4 Durchführung, Mitwirkung und Verhinderung
(1) Termine können in Präsenz, online oder – soweit vereinbart – telefonisch stattfinden. Auftraggeber sorgen für rechtzeitige Teilnahme, zutreffende Angaben und die vereinbarten organisatorischen Voraussetzungen. Bei Online-Terminen sind eine geeignete technische Verbindung und ein geschützter Raum sicherzustellen.
(2) Muss Stefan Homm einen Termin aus wichtigem Grund, insbesondere wegen Krankheit oder höherer Gewalt, absagen, wird ein Ersatztermin angeboten. Ist dies nicht möglich oder unzumutbar, werden bereits gezahlte Entgelte für die ausgefallene Leistung erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 7.
§ 5 Vertraulichkeit und Datenschutz
Stefan Homm behandelt die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen persönlichen und betrieblichen Informationen vertraulich, auch nach Vertragsende. Gesetzliche Offenlegungs-, Auskunfts- und Aufbewahrungspflichten sowie ausdrücklich vereinbarte Berichte bleiben unberührt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich ergänzend nach den Datenschutzhinweisen.
§ 6 Unterlagen, Dateien und Nutzungsrechte
(1) Konzepte, Präsentationen, Arbeitsblätter, Übungen, Handouts, Texte, Grafiken, Video- oder Audiodateien und sonstige Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Urheber- und sonstigen Schutzrechte verbleiben bei Stefan Homm oder den jeweils benannten Rechteinhabern.
(2) Mit vollständiger Zahlung erhält der Vertragspartner ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Teilnehmende dürfen Unterlagen für die eigene persönliche beziehungsweise berufliche Arbeit nutzen. Bei Inhouse-Veranstaltungen dürfen bereitgestellte Unterlagen ausschließlich den angemeldeten Teilnehmenden innerhalb der beauftragenden Organisation zugänglich gemacht werden.
(3) Ohne vorherige Zustimmung in Textform sind insbesondere Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte, Einstellung in Intranet oder Lernplattformen über den vereinbarten Teilnehmendenkreis hinaus, Vervielfältigung für weitere Veranstaltungen, Bearbeitung, Übersetzung, kommerzielle Nutzung sowie Nutzung zur Durchführung eigener Schulungen unzulässig. Foto-, Video- und Tonaufnahmen sind ebenfalls nicht gestattet.
(4) Das Eigentum an übergebenen körperlichen Exemplaren geht nach vollständiger Zahlung über; Rechte am Inhalt werden dadurch nicht übertragen. Editierbare Arbeitsdateien, offene Quelldateien und methodische Ablaufkonzepte sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(5) Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte dürfen für die Vertragsdurchführung genutzt werden. Der Auftraggeber versichert, hierzu berechtigt zu sein, und stellt Stefan Homm von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
§ 7 Haftung
(1) Stefan Homm haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten auch zugunsten eingesetzter Erfüllungsgehilfen.
B. Besondere Regelungen für Verbraucher
§ 8 Einzeltermine, Absagen und Beendigung
(1) Einzel-, Paar-, Familien-, Coaching- und Trainingstermine können bis 48 Stunden vor Beginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Maßgeblich ist der Zugang der Absage in Textform.
(2) Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird das vereinbarte Honorar fällig, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Verträge über fortlaufende persönliche Beratungs-, Therapie- oder Coachingprozesse können für die Zukunft jederzeit beendet werden. Bereits erbrachte Leistungen sowie Ausfallhonorare nach Absatz 2 bleiben zahlbar. Ein gemeinsamer Abschluss ist fachlich empfehlenswert, aber nicht verpflichtend.
§ 9 Workshops, Seminare und Intensivformate
(1) Für die Stornierung einer verbindlichen Teilnahmebuchung gelten folgende Pauschalen auf den vereinbarten Preis:
bis 28 Kalendertage vor Beginn: kostenfrei
27 bis 14 Kalendertage vor Beginn: 50 %
13 bis 7 Kalendertage vor Beginn: 80 %
weniger als 7 Kalendertage vor Beginn oder Nichterscheinen: 100 %
(2) Eine geeignete Ersatzperson kann nach vorheriger Mitteilung kostenfrei benannt werden. Ersparte Aufwendungen und anderweitige Belegungen werden angerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren oder fehlenden Schadens vorbehalten.
(3) Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern, insbesondere bei Fernabsatzverträgen, bleiben unberührt. Einzelheiten ergeben sich aus einer gesonderten Widerrufsbelehrung, soweit ein Widerrufsrecht besteht.
C. Besondere Regelungen für Geschäftskunden
§ 10 Absage von Aufträgen und Terminen
(1) Für einzelne Supervisions-, Coaching- oder Beratungstermine gilt § 8 Absatz 1 und 2 entsprechend.
(2) Für fest gebuchte Inhouse-Schulungen, Workshops, pädagogische Tage, Schultrainings, Teamentwicklungen und vergleichbare Aufträge gelten bei Absage durch den Geschäftskunden folgende Pauschalen auf das vereinbarte Nettohonorar:
mehr als 8 Wochen vor Leistungsbeginn: kostenfrei
8 bis 4 Wochen vor Leistungsbeginn: 30 %
weniger als 4 bis 2 Wochen vor Leistungsbeginn: 60 %
weniger als 2 Wochen bis 48 Stunden vor Leistungsbeginn: 80 %
weniger als 48 Stunden vor Leistungsbeginn oder Ausfall am Veranstaltungstag: 100 %
(3) Nicht stornierbare, bereits veranlasste und nachgewiesene Fremdkosten können zusätzlich berechnet werden, soweit sie nicht bereits in der Pauschale enthalten sind. Ersparte Aufwendungen und anderweitige Aufträge werden angerechnet. Dem Geschäftskunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Eine einmalige Terminverlegung kann nach Verfügbarkeit vereinbart werden. Dadurch entstehende Mehr- oder Fremdkosten trägt der Auftraggeber. Ein Anspruch auf Verlegung besteht nicht.
§ 11 Organisation und Verantwortungsbereiche
(1) Der Auftraggeber stellt vereinbarte Räume, Technik, Zugänge, Informationen und Ansprechpersonen rechtzeitig bereit und sorgt für die organisatorischen Voraussetzungen sowie die erforderlichen Einwilligungen der Teilnehmenden beziehungsweise Sorgeberechtigten.
(2) Bei Verzögerungen oder Ausfällen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers bleibt der Vergütungsanspruch bestehen, abzüglich ersparter Aufwendungen. Änderungen von Ziel, Umfang, Teilnehmendenzahl oder Rahmenbedingungen bedürfen der Abstimmung; hierdurch entstehender Mehraufwand wird nach Vereinbarung berechnet.
§ 12 Einsatz Dritter und höhere Gewalt
Stefan Homm darf nach Abstimmung fachlich geeignete Dritte einsetzen. Bei höherer Gewalt oder anderen nicht zu vertretenden Umständen können Leistungen verschoben, online durchgeführt oder – sofern für den Auftraggeber zumutbar – durch eine geeignete Ersatzperson erbracht werden. Beide Seiten informieren einander unverzüglich und halten Schäden möglichst gering.
D. Schlussbestimmungen
§ 13 Rechtswahl, Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit
(1) Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingender Schutz des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
(2) Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Freiburg im Breisgau Gerichtsstand. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(3) Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform erfolgen. Individuelle Abreden bleiben unabhängig davon wirksam. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: September 2026