Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

§ 1 Geltung

Die Erbringung meiner Dienstleistungen erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die ich mit meinen Kunden über die folgenden Dienstleistungen schließe:

 

  • Paarberatung
  • Beratung & Coaching
  • Persönlichkeitsentwicklung
  • Sozialpädagogische Trainingskurse:
    • Anti-Gewalt-Training
    • Sozialkompetenztraining
  • Inhouse-Schulungen & Workshops
  • Einzel- und Gruppensupervision
  • Teamentwicklung

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich. Maßgeblich ist das auf die jeweilige Anfrage hin erstellte Angebot für die jeweilige Dienstleistung.

 

Der Vertrag kommt mit Annahme dieses Angebots zustande.

§ 3 Preise und Zahlungen

Die erforderlichen Stunden werden zu fest vereinbarten Terminen reserviert.

 

Der/ Die Beratende verpflichtet sich, bei Verhinderung einen vereinbarten Beratungstermin spätestens 48 Stunden vor dem Termin abzusagen. Erfolgt die Terminabsage nicht rechtzeitig bis zu der vorgenannten Frist, kann dem Beratenden die ausgefallene Stunde mit 60,00 € als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.

Für die Honorierung gilt folgendes:

 

Als Honorierung Paarberatung / Mehrpersonensetting wird pro Sitzung 150,00 € vereinbart. Eine Sitzung dauert 90 Minuten.

 

Als Honorierung für Einzelberatung – Erwachsene wird pro Sitzung 90,00 € vereinbart. Eine Sitzung dauert 60 Minuten.

 

Als Honorierung für Einzelberatung – Kinder/Jugendliche wird pro Sitzung 80,00 € vereinbart. Eine Sitzung dauert 60 Minuten.

 

Die Honorierungen für

  • Inhouse-Schulungen & Workshops bei Unternehmen
  • Trainingskursen an Schulen
  • Begleitung pädagogischer Tage
  • Supervision & Teamentwicklung

 

Ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot nach Anfrage.

 

Die Bezahlung wird 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig.

§ 4 Haftung

Ich verpflichte mich selbst dazu, meine Beratungsleistungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt zu erbringen. Soweit ich bei der Erbringung meiner Beratungsleistungen Dritte einsetzen sollte, bin ich zur sorgfältigen Auswahl der Personen verpflichtet und hafte auch dafür, dass auch die Dritten ihre Leistungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt erbringen.

§ 5 Verschwiegenheit

Ich verpflichte mich, über sämtliche Inhalte der Beratungsgespräche auch über das Ende des jeweiligen Vertrages hinaus strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese nicht für Zwecke, die nicht dem Interesse des Vertragspartners dienen, zu nutzen.

§ 6 Urheberrechte

Sämtliche Eigentumsrechte für jedes urheberrechtlich geschützte oder nach einem sonstigen Schutzrecht schutzfähige Ergebnis meiner Dienstleistung, dass von mir allein oder gemeinsam mit einer anderen Person im Zusammenhang mit meiner Dienstleistung erstellt wurde, verbleiben bei mir.

§ 7 Beginn und Ende des Vertrags

Der Vertrag beginnt mit Annahme des jeweiligen Angebots durch den Vertragspartner.

Für geschlossene Verträge für Einzel- oder Paarberatung bzw. Mehrpersonensetting besteht für natürliche Personen die Möglichkeit den geschlossenen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu beenden. In diesem Falle ist es wünschenswert, die Beratung / das Training in zwei Abschlusssitzungen in guter Weise einvernehmlich abzuschließen.

§ 8 Schlussbestimmungen

Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen neben dem jeweiligen Angebot nicht.

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich abgeschlossen oder schriftlich wechselseitig bestätigt worden sind. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. An dies Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.

 

Stand: März 2024